Fachgerechte Baumfällungen in Kloster Veßra und der Region
Baumfällung
Voraussetzung für die Durchführung einer Baumfällung ist das Vorliegen einer Baumfällgenehmigung.
Diese Genehmigung wird von den ortsansässigen Behörden unter Beachtung der Baumsatzungen oder Baumschutz-Verordnungen erteilt.
Unsere Leistungen:
- Fällung kranker Bäume
- Fällung im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht
- Fällung im Rahmen der Baufeldberäumung
- Fällung im Rahmen der Gehölzfreihaltung an Stromtrassen
(Unsere Mitarbeiter verfügen über eine Einweisung als elektrotechnisch unterwiesene Person und dürfen Arbeiten an Freileitungen bis 110 kV vornehmen.)
Was passiert nach dem Fällen der Bäume?
In der Regel beräumen wir die Fläche komplett inklusive Abtransport des Schnittgutes und des Baumstammes. Auf Wunsch können auch die Wurzelstöcke entfernt werden.
Wurzelstockentfernung
Soll der Wurzelstock entfernt werden, um Stolperfallen zu beseitigen oder Platz für Neuanpflanzungen zu schaffen, kommt eine Wurzelstockfräse (auch Stubbenfräse genannt) zum Einsatz. Dies ist auch auf engem Raum möglich.
Sind Sie unsicher, ob ein Baum auf Ihrem Grundstück gefällt werden sollte? Wir kommen vorbei, rufen Sie uns an!